Verein für Internet-Benutzer Österreichs |
|
Inoffizielles Transkript
Die dänische Präsidentschaft hat mit Dok. 11858/1/02 REV 1 ENFOPOL 117 eine Initiative zur Erstellung gemeinsamer Profile von Terroristen vorgelegt. Diese soll beim nächsten Rat (Justiz und Inneres) verabschiedet werden. Die dänische Initiative dient der gezielten Recherche nach potentiellen Terroristen und wird seitens der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig unterstützt. Sie steht in engem Zusammenhang mit der deutschen Initiative einer computergestützten präventiven Recherche der einzelnen Mitgliedstaaten auf der Grundlage abgestimmter Täterprofile (europaweite elektronische Rasterfahndung). Diese ist wesentlich für die erfolgreiche operative Arbeit der Sicherheitskräfte. Die Profilfahndungen führen die Mitgliedstaaten in eigener Zuständigkeit durch. Die Einrichtung gemeinsamer Datenbanken ist dabei weder erforderlich noch vorgesehen. Im einzelnen sind bei einer Profilfahndung folgende Schritte erforderlich:
Die dargestellte Profilfahndung stellt die konsequente Umsetzung der durch Dänemark initiierten gemeinsamen Profilfindung dar. Sie stellt sicher, dass alle europäischen Mitgliedstaaten auf der gleichen Fahndungsgrundlage arbeiten. Sie ist zudem wichtiges Instrument einer erfolgreichen präventiven Terrorismusbekämpfung. Sie verhindert zudem, dass einzelne Mitgliedstaaten zum Versteck für Terroristen werden. Die Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren belegen, dass islamistische Täter über Staatsgrenzen hinweg agieren. Im Meliani-Verfahren z. B., das die Vorbereitung eines Anschlages in Straßburg betrifft, waren mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union betroffen. Das gilt für zahlreiche weitere Ermittlungsverfahren in gleicher Weise. Daher schließt eine wirksame und erfolgreiche Rasterfahndung in einem Staat alleine nicht aus, dass dieser Staat von Anschlägen getroffen wird, die von Personen in anderen EU-Staaten geplant und vorbereitet wurden. Eine elektronische Profilfahndung in einem einzigen EU-Staat kann aufgrund des Wegfalls der Binnengrenzen daher nur bedingt wirksam sein. Es ist daher ein abgestimmtes Vorgehen erforderlich. Der Ausschuss nach Art. 36 EUV wird deshalb gebeten, die Arbeitsgruppe Terrorismus mit der Vorbereitung einer entsprechenden Empfehlung des Rates (Justiz und Inneres) zur Einführung einer europaweiten elektronischen Profilfahndung zu beauftragen. In
http://register.consilium.eu.int/pdf/en/02/st14/14580en2.pdf
betreffend "Outcome of proceedings of the meeting of the Article 36
Committee on 7 and 8 November 2002" findet sich dazu |
http://www.vibe.at/misc/rasterfahndung.eu.html Anfragen und Kommentare an: info@vibe.at zuletzt aktualisiert: Sunday, 01-Dec-2002 12:15:26 CET |